| Wie lauten die aktuellen Garantiebestimmungen der Firma JURA? Was kostet die Reparatur meiner IMPRESSA/ENA? » mehr Wie hoch ist der Engerieverbrauch im eingeschalteten Zustand, wenn kein Kaffee bezogen wird? » mehr Wann und wo kann ich eine Zusatzgarantie für meine IMPRESSA/ENA erwerben? » mehr Die Milch wird nicht mehr aufgeschäumt, sondern nur noch heiß. Was kann ich tun? » mehr Kann sich in meinem Vollautomaten Schimmel bilden? » mehr Es kommt wenig bzw. kein Wasser oder Dampf aus der Düse (bei Geräten mit Connector System©). Das Pumpgeräusch ist sehr leise. Was kann ich tun? » mehr Unter welcher Rufnummer kann ich den Kundenservice erreichen? » mehr Welche Kaffeebohnen darf ich für meine IMPRESSA/ENA verwenden? » mehr Aus welchem Material bestehen Mahlwerk und Heizung der akuellen IMPRESSA- und ENA-Modelle? » mehr Touchscreen-Display der IMPRESSA F-Linie reagiert nicht oder selbstständig? » mehr Wann soll eine CLARIS-Filterpatrone eingesetzt werden? » mehr Kann ich meine IMPRESSA S90/95 auf die neue Profi-Cappuccino-Düse umrüsten? » mehr Der Kaffee läuft nur tropfenweise aus den Düsen und der Kaffeebezug dauert daher sehr lange. Woran liegt das? » mehr Ist es normal, dass nach jedem Kaffeebezug Wasser in die Restwasser- Schale läuft? » mehr |
Wie lauten die aktuellen Garantiebestimmungen der Firma JURA? Die JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Postfach 99 01 44, 90268 Nürnberg gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie, sofern das JURA Gerät bei einem durch die JURA Vertriebsbindung autorisierten Fachhändler erworben wurde: 1. Die Garantiezeit beträgt 25 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer. Die Garantiezeit ist auf 12 Monate beschränkt, wenn das Gerät gewerblich (nicht im Privathaushalt) genutzt wird. Das Kaufdatum und der Gerätetyp sind durch eine Kaufquittung zu belegen. 2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über. 3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- und Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialen (Reinigungs-, Entkalkungsmittel, Wasserfilter) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (z. B. Dichtung, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind. 4. Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Für Geräte, welche in einem EU- Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA Garantiebedingungen erbracht. 5. Garantieleistungen werden in Deutschland nach Absprache mit der Service-Hotline unter der Nummer 0180 3 523333* per Zusendung oder Übergabe durch JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Nürnberg Kundendienst JURA-Deutschland Kundenkommunikations-Center Tel.-Nr.: 0180 3 523333* Montag – Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr Wochenende und Feiertage: 10:00 – 18:00 Uhr Service-Center-Adresse JURA Zentralservice Otto-Hahn-Straße 16 – 22 78224 Singen Vertriebsadresse JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH Postfach 99 01 44 90268 Nürnberg oder durch andere von JURA autorisierte JURA Servicestellen ausgeführt. (* 0,09 € /Min. aus dem Festnetz; Mobilfunk max. 0,42 €/Min.) |