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FAQs - häufig gestellte Fragen

Wie lauten die aktuellen
Garantiebestimmungen der Firma JURA?


Was kostet die Reparatur meiner IMPRESSA/ENA?
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Wie hoch ist der Engerieverbrauch im
eingeschalteten Zustand, wenn kein
Kaffee bezogen wird?

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Wann und wo kann ich eine
Zusatzgarantie für meine IMPRESSA/ENA
erwerben?

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Die Milch wird nicht mehr aufgeschäumt,
sondern nur noch heiß. Was kann ich
tun?

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Kann sich in meinem Vollautomaten
Schimmel bilden?

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Es kommt wenig bzw. kein Wasser oder
Dampf aus der Düse (bei Geräten mit
Connector System©). Das
Pumpgeräusch ist sehr leise. Was kann
ich tun?

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Unter welcher Rufnummer kann ich den
Kundenservice erreichen?

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Welche Kaffeebohnen darf ich für meine
IMPRESSA/ENA verwenden?

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Aus welchem Material bestehen
Mahlwerk und Heizung der akuellen
IMPRESSA- und ENA-Modelle?

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Touchscreen-Display der IMPRESSA
F-Linie reagiert nicht oder selbstständig?

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Wann soll eine CLARIS-Filterpatrone
eingesetzt werden?

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Kann ich meine IMPRESSA S90/95 auf die
neue Profi-Cappuccino-Düse umrüsten?

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Der Kaffee läuft nur tropfenweise aus
den Düsen und der Kaffeebezug dauert
daher sehr lange. Woran liegt das?

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Ist es normal, dass nach jedem
Kaffeebezug Wasser in die Restwasser-
Schale läuft?

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Wie lauten die aktuellen Garantiebestimmungen der Firma JURA?

Die JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Postfach 99 01 44, 90268 Nürnberg gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie, sofern das JURA Gerät bei einem durch die JURA Vertriebsbindung autorisierten Fachhändler erworben wurde:

 1. Die Garantiezeit beträgt 25 Monate und beginnt mit
     dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer. Die
     Garantiezeit ist auf 12 Monate beschränkt, wenn das
     Gerät gewerblich (nicht im Privathaushalt) genutzt wird.
     Das Kaufdatum und der Gerätetyp sind durch eine
     Kaufquittung zu belegen.
 2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel.
     Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch
     Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder
     Austausch des Gerätes. Die Ausführung von
     Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung
     noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte
     Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
 3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel,
     die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss,
     unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen
     durch nicht autorisierte Personen sowie durch
     Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden
     sind. Werden insbesondere Betriebs- und
     Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder
     Verbrauchsmaterialen (Reinigungs-, Entkalkungsmittel,
     Wasserfilter) verwendet, die nicht den
     Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt
     ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (z. B. Dichtung,
     Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso
     ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im
     Mahlwerk (z. B. Steine, Holz, Büroklammern)
     entstanden sind.
 4. Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik
     Deutschland geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-
     Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
     wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für
     dieses EU-Land gültigen JURA Garantiebedingungen
     erbracht.
 5. Garantieleistungen werden in Deutschland nach
     Absprache mit der Service-Hotline unter der Nummer
     0180 3 523333* per Zusendung oder Übergabe durch

     JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Nürnberg

     Kundendienst JURA-Deutschland
     Kundenkommunikations-Center
     Tel.-Nr.: 0180 3 523333*
     Montag – Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr
     Wochenende und Feiertage: 10:00 – 18:00 Uhr

     Service-Center-Adresse
     JURA Zentralservice
     Otto-Hahn-Straße 16 – 22
     78224 Singen

     Vertriebsadresse
     JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH
     Postfach 99 01 44
     90268 Nürnberg

     oder durch andere von JURA autorisierte JURA
     Servicestellen ausgeführt.

(* 0,09 € /Min. aus dem Festnetz; Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
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